Anklage Muster beihilfe

c) Der Staatsanwalt sollte gegenüber einer gerichtlichen Instanz in der Kontrollgerichtsbarkeit, die dem Staatsanwalt bekannt ist, die Position der Staatsanwaltschaft unmittelbar beeinträchtigt und von anderen nicht offengelegt wird, offenlegen. iii) sonstige Unterlagen, die zur Unterstützung wichtiger Entscheidungen und Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Untersuchung und Verfolgung erforderlich sind. c) Bei der Prüfung, ob gegen ein gegeneinliegendes Urteil Berufung eingelegt werden sollte, sollte der Staatsanwalt nicht nur die rechtlichen Begründetheiten bewerten, sondern auch, ob es im Interesse der Justiz liegt, ein solches Rechtsmittel unter Berücksichtigung der Vorteile für die Staatsanwaltschaft, das Justizsystem und die Öffentlichkeit sowie die Kosten des Berufungsverfahrens und der Verzögerung der Strafverfolgung zu verfolgen. , Angeklagten, Opfer und Zeugen. f) Der Staatsanwalt sollte bei der Entscheidung über die Einleitung oder Verfolgung von Strafanzeigen die Möglichkeit einer nichtstrafrechtlichen, formellen oder informellen Verfügung oder einer aufgeschobenen Strafverfolgung oder einer anderen Ablenkungsverfügung in Betracht ziehen. Der Staatsanwalt sollte mit den Diensten und Ressourcen anderer öffentlicher oder privater Stellen vertraut sein, die bei der Bewertung von Fällen zur Umleitung oder Aufschiebung aus dem Strafverfahren behilflich sein könnten. Die Unterscheidung zwischen einem für Ermittlungen und Strafverfolgung zuständigen Agenten (Staatsanwalt) und einem anderen für die Entscheidung zuständigen Agenten (dem Richter) ist die Grundlage der meisten Strafjustizsysteme und trägt zur Stärkung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters bei. Richter, die nicht direkt an Ermittlungen und Strafverfolgung beteiligt sind, können ihre neutrale und abgetrennte Position im Gerichtsverfahren besser schützen. xv) die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung durch eine andere Gerichtsbarkeit; und c) Wenn der Staatsanwalt während des Prozesses feststellt, dass falsche Beweise oder Zeugenaussagen von der Staatsanwaltschaft eingeführt wurden, sollte der Staatsanwalt angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Wenn der Zeuge noch auf der Anklagetribüne ist, sollte der Staatsanwalt versuchen, den Fehler durch weitere Untersuchung zu korrigieren. Wenn die Fälschung unkorrigiert bleibt oder nicht entdeckt wird, bis der Zeuge nicht auf der Anklagebank ist, sollte der Staatsanwalt das Gericht und den gegnerischen Anwalt zur Bestimmung eines geeigneten Rechtsbehelfs benachrichtigen.